Philipp Rosenauer
Partner Legal, PwC Switzerland
Viele Schweizer Unternehmen transferieren Kunden- oder Mitarbeiterdaten (oder andere Personendaten) ins Ausland, z.B. im Rahmen eines Cloud-Outsourcings. Falls die Daten in die USA oder ein anderes Land ohne (aus Schweizer Sicht) angemessenen Datenschutz gelangen, müssen gemäss dem geltenden (wie auch dem künftigen) Schweizer Datenschutzgesetz bestimmte Schutzmassnahmen vorgenommen werden. Dabei wird in der Praxis oft auf sogenannte «Standardvertragsklauseln» abgestellt. Dies sind von der Europäischen Kommission erlassene Standardvertragsklauseln («Standard Contractual Clauses», «SCC»), welche am 4. Juni 2021 erneuert wurden.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte («EDÖB») hat gemäss seiner Mitteilung vom 27. August 2021 die von der Europäischen Kommission erneuerten EU-Standardvertragsklauseln anerkannt, unter dem Vorbehalt, dass sie im konkreten Anwendungsfall an die Schweizer Verhältnisse angepasst und/oder ergänzt werden.
Gleichzeitig hat der EDÖB den Unternehmen eine Frist bis zum 1. Januar 2023 zur Erneuerung ihrer auf den alten Standardvertragsklauseln beruhenden Verträge gesetzt.
Schweizer Unternehmen sollten daher folgende Vorkehrungen treffen:
Diese Vorkehrungen können aus den folgenden Gründen zeitintensiv sein:
Schweizer Unternehmen sollten daher jetzt aktiv werden, um die «alten» Standardvertragsklauseln bis zum 1. Januar 2023 auf den neuen Stand zu bringen.
PwC unterstützt Schweizer Unternehmen branchenübergreifend bei der Erneuerung der Standardvertragsklauseln sowie auch bei der Implementierung des künftigen revidierten Datenschutzrechts.
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