Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein komplexes Regelwerk, das die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen vorgibt. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft, wird demnächst EU-weit eingeführt und die Erwartungen an nichtfinanzielle Berichterstattung revolutionieren. Erstmals werden Elemente der Berichterstattung, ein digitales Format sowie eine externe Prüfung verpflichtend. Eine umfassende Vorbereitung ist unumgänglich.
Die CSRD ist eine umfangreiche Regulierung, die vorgibt, wie und was zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) auf Betriebsebene offenzulegen ist. Sie ist Teil des Gesetzespakets zur Umsetzung des «Green Deal», der den europäischen Wirtschaftsstandort nachhaltig gestalten will. Angestrebt werden Transparenz, Vergleichbarkeit und bessere Qualität der ESG-Informationen. Dadurch werden Stakeholder in die Lage versetzt, gute Leistungen in Sachen Nachhaltigkeit zu identifizieren, die dann mittels Investitionen oder anderen Förderungen begünstigt werden können. Dies ist besonders relevant für Investoren, denn auch sie sind bezüglich nachhaltiger Investitionen bereits erhöhtem Offenlegungsdruck ausgesetzt.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren die Offenlegungspflichten nach CSRD. Das gesamte Nachhaltigkeitsspektrum ist betroffen: Klimawandel, Biodiversität, Ökosysteme, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte sowie Geschäftsethik. Neben sektorübergreifenden Offenlegungspflichten, werden auch sektorspezifische Vorschriften eingeführt. Diese gelten für Unternehmen innerhalb vorbestimmter Sektoren und behandeln sektorspezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen, die nicht von den sektorübergreifenden Offenlegungsvorschriften erfasst werden.
Die Berichterstattung baut dabei auf wesentlichen ESG-Themen eines Unternehmens auf. Um diese zu bestimmen, muss eine doppelte Perspektive eingenommen werden. Es sollen sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt als auch die Einflüsse der Gesellschaft und Umwelt auf das Unternehmen aufgezeigt werden. Die daraus resultierenden Nachhaltigkeitsziele müssen klar definiert sein, wobei kontinuierlich über Fortschritt berichtet werden muss. Zusätzlich sollen die Informationen digital bereitgestellt werden und unterstehen einer unabhängigen Prüfung.
Um die Berichterstattung effizient zu gestalten, sollten die offenzulegenden Datenpunkte auf Überschneidungen mit anderen bevorstehenden Regulierungen überprüft werden. Synergien können die Berichterstattungsstruktur positiv beeinflussen und dementsprechend vereinfachen.
Auch die Schweizer Richtlinien müssen angepasst werden.
Auch Schweizer Unternehmen können von der CSRD betroffen sein, beispielsweise wenn sie an regulierten Märkten der EU notiert sind oder Tochtergesellschaften in EU-Ländern aufweisen. Zusätzlich können Unternehmen ohne Berichtspflichten von Kunden, Lieferanten, Investoren oder Kreditgebern um Informationen gebeten werden, weil die in den Geltungsbereich fallenden Stakeholder verpflichtet sind, Informationen über ihre Wertschöpfungskette offenzulegen. Damit wird die Offenlegungsverpflichtung indirekt weitergegeben.
Die Rechenschaftspflichten werden in Stufen eingeführt, mit Berichterstattung der ersten Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024. Dies ist herausfordernd, weil sich die ESRS noch im Entwurfsstatus befinden und finalisiert werden müssen. Die CSRD muss parallel dazu bis Juli 2024 von allen EUStaaten in nationales Recht eingebettet werden. Der Bundesrat wiederum geht davon aus, dass auch die Schweizer Richtlinien angepasst werden müssen, aufgrund der engen Verbindung der Schweizer Wirtschaft mit der EU – 60% aller Schweizer Exporte fliessen in die EU. Mit anderen Worten: Schweizer Unternehmen sind in hohem Ausmass von CSRD betroffen. Daher plant er, bis Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die die europäischen Entwicklungen mitberücksichtigt.
Die kommende grüne Regulierungswelle ist komplex. Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollte man sich möglichst zeitnah mit dem ESG-Thema auseinandersetzen. Nicht zuletzt, um den Anschluss an die Finanzierung zu einem klimaneutralen und ressourceneffizienten Europa nicht zu verpassen.
Dieser Artikel erschien bereits in einer NZZ Verlagsbeilage im Juni 2023.
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Partner, Sustainable Capital and Sustainability & Strategic Regulatory Leader, PwC Switzerland
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Craig Stevenson
Partner, Sustainability & Climate Change Leader, Advisory , PwC Switzerland
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