Sustainable Finance und MiFID II

Dr. Antonios Koumbarakis Partner, Sustainability & Strategic Regulatory, PwC Switzerland 25 Feb 2021

Sustainable Finance, oder auch ESG-Investments, ist in aller Munde. Vom grünen regulatorischen Tsunami getrieben wurde ESG zum Strategie-Thema. Damit Sie den regulatorischen Überblick behalten haben wir für Sie die Highlights der Integration von Sustainable Finance in die MiFID II aufgeführt.

Aufsichtsrechtlicher Hintergrund

Der Aspekt Sustainable Finance (nachhaltiges Finanzwesen) wird in MiFID II (2014/65/EU) durch die derzeit im Entwurf vorliegenden Änderungen der delegierten Rechtsakte 2017/565/EU und 2017/593/EU im Hinblick auf folgende Themen integriert: Corporate Governance, Produktüberwachung und Verkauf/Eignung.

Abbildung 1: Integration von Sustainable Finance in die MiFID II

Ferner ist zu erwähnen, dass auch das Thema Vergütung von Sustainable Finance betroffen ist. Die diesbezüglichen Regelungen werden in der Offenlegungsverordnung SFDR (2019/2088/EU) festgelegt. 

Corporate Governance

Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren sind in der gesamten Unternehmensführung zu beachten. MiFID II wird voraussichtlich wie folgt abgeändert:

  • Organisationsstruktur: Nachhaltigkeitsrisiken müssen in allen Funktionen der Wertpapierfirma berücksichtigt werden. Die gesamte Compliance und interne Revisionsfunktion sowie die Managementstruktur müssen sich mit Fragen zu Nachhaltigkeitsrisiken befassen.
  • Risikomanagement: Die Wertpapierfirma hat effektive Vorkehrungen, Verfahren und Weisungen zur Steuerung und Integration von Nachhaltigkeitsrisiken umzusetzen.
  • Interessenskonflikte: Es gilt, mögliche Konflikte beim Verkauf von nachhaltigen Finanzprodukten zu identifizieren und zu vermeiden. Dies sind Interessenskonflikte, welche sich auf die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden auswirken können. Somit sind Kontrollen in Bezug auf den Verkauf von nachhaltigen Finanzprodukten einzuführen. 

Produktüberwachung

Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente herstellen und vertreiben, haben bei der Produktgenehmigung und -prüfung Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen. Wertpapierfirmen müssen bestimmte Nachhaltigkeitspräferenzen ermitteln, die mit der nachhaltigen Anlagestrategie des Kunden übereinstimmen. Im Detail bedeutet dies, dass die angebotenen oder empfohlenen Finanzprodukte auf die Kundenbedürfnisse, -eigenschaften, -ziele und -präferenzen und insbesondere neu auch auf die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abgestimmt sein müssen.

  • Produktgenehmigung und -prüfung: Wertpapierfirmen müssen für ihr Produktangebot nachhaltige Finanzprodukte festlegen, um den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden gerecht zu werden. Die Definition von Nachhaltigkeitspräferenzen hat entsprechend der SFDR zu erfolgen, d. h. die Produkte werden in «Mainstream», «Light-green» und «Dark-green» eingeteilt.
  • ESG-Zielmarkt: Die Zielmarktkriterien werden durch spezifische Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzt, die es bei der Herstellung und dem Vertrieb von Finanzprodukten zu berücksichtigen gilt. Die Finanzprodukte werden somit auf das ESG-Kundenprofil ausgerichtet.

Verkauf/Eignung

Wertpapierfirmen, die Anlageberatungs- und Portfoliomanagementdienste anbieten, sind verpflichtet, eine Eignungsprüfung durchzuführen. Dabei werden wie bis anhin die Kenntnisse und Erfahrung des Kunden, seine Anlageziele («Risikotoleranz») und seine finanzielle Situation («Risikotragfähigkeit») geprüft. Die Eignungsprüfung ist durch die Nachhaltigkeitspräferenzen zu ergänzen. Bei der Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen muss die Wertpapierfirma mit dem Kunden besprechen, ob nachhaltige Finanzprodukte in die Anlagestrategie integriert werden sollen. Die Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsprüfung führt zu den folgenden Ergebnissen:

  • ESG-Kundenprofil: Als Resultat werden Wertpapierfirmen ein ESG-Profil für den Kunden festlegen, das mit dem ESG-Zielmarkt abgestimmt ist.
  • Nachhaltigkeitsbericht: Die Wertpapierfirmen müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen im Ex-post-Eignungsbericht für Privatanleger darlegen. 

Vergütung

Wertpapierfirmen, die der SFDR unterliegen, müssen zusätzliche Informationen über ihre Vergütungspolitik offenlegen. Wertpapierfirmen müssen ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen, inwiefern Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Diese Informationen müssen auf ihren Websites veröffentlicht werden. Daher ist es empfehlenswert, Ziele und Kennzahlen in Bezug auf die Nachhaltigkeit festzulegen und die Kunden und Anleger im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht über diesbezügliche Erfolge zu informieren.

Um sämtliche der vorstehend erwähnten Themen zu berücksichtigen, müssen Wertpapierfirmen ihre Weisungen, Verfahren, Systeme und ihr internes Kontrollsystem anpassen, um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten.

Wie kann PwC Ihnen helfen?

Die Änderungen der MiFID II sind ein Teil-Aspekt der Sustainable-Finance-Strategie der EU. Es wird empfohlen einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, um Ihre ESG-Strategie und die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen erfolgreich umzusetzen. Dabei sind unter anderem folgende Regularien und internationale Standards des grünen regulatorischen Tsunami zu beachten und zu kombinieren: SFDR, EU-Taxonomie, EU Ecolabel, GBS, MiFID II, UCITS, AIFMD, IDD, Solvency II, PRB, PRI, TCFD und Kredit-Standards.

Vorbereitet zu sein ist der halbe Weg zum Erfolg. Unsere Nachhaltigkeitsexperten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen.

Wir weisen Sie auf unser spezielles Serviceangebot für Sustainable Finance und auf andere Dienstleistungen hin, die Sie bei Ihrer Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen unterstützen. Wir kümmern uns für Sie um die regulatorische Umsetzung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Dr. Antonios  Koumbarakis

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